Testamentsvollstreckung · 2026-02-11 · 6 Minuten
Wasser und den gemeindlichen Anschluss getrennt fragen
Wasser und der gemeindliche Anschluss sind nicht der Energieversorger. Ein Brief an das Energieunternehmen sagt nichts über das Trinkwasser und nichts über den Anschluss, den die Gemeinde oder ein gemeindliches Unternehmen führt. In der Akte sind es getrennte Zeilen, mit einem eigenen Namen und einem eigenen Saldo am Todestag. Sehen Sie auf der Rechnung nach, wer der Absender ist. Der Absender des Wassers ist oft ein anderes Unternehmen als der Absender von Strom und Gas. Der Anschluss kann wieder einen anderen Absender haben oder zur selben Wasserrechnung gehören. Das sehen Sie erst auf dem Papier, nicht an der Farbe des Umschlags. Ein Brief ist also nicht alle Versorger.
Melden Sie das Wasser nicht ab, wenn noch jemand wohnt, aus demselben Grund wie bei der Energie. Ein leeres Haus ist eine andere Frage, und auch dann kündigen Sie nicht, bevor Sie wissen, welcher Vertrag läuft und wer befugt ist. Fragen Sie je Absender das Saldo am Todestag und den Namen auf dem Vertrag. Halten Sie ein Guthaben und einen Rückstand auseinander und halten Sie den Zeitraum nach dem Todestag getrennt. Eine Jahresabrechnung, die alles in einen Betrag setzt, ist noch kein Stichtag. Bitten Sie um den Stand am Todestag, wenn die Abrechnung ihn nicht gibt. Loggen Sie sich nicht in ein Konto des Verstorbenen ein, um die Rechnung herunterzuladen. Der Brief genügt.
Machen Sie je Absender einen eigenen Brief, auch wenn die Adresse dieselbe ist. Nennen Sie in jedem Brief nur diese Lieferung: Wasser oder den gemeindlichen Anschluss, nicht beides, wenn Sie nicht wissen, ob eine Stelle beides macht. Wissen Sie es nicht, fragen Sie es im ersten Brief und warten Sie mit dem zweiten, bis die Antwort sagt, dass es noch eine Stelle gibt. Ervazo bewahrt den Brief und die Antwort. Es versendet sie nicht. Notieren Sie bei der Aufgabe, wie viele Stellen Sie gefunden haben, damit ein nächster Leser nicht meint, die Energie decke den Rest. Ein Ordner mit einer Antwort und drei offenen Fragen ist erledigt, solange die offenen Fragen sichtbar bleiben.
Wasser und der gemeindliche Anschluss bekommen je eine Zeile, losgelöst vom Energieversorger. Zu jeder Zeile gehören der Absender, der Vertragsname und das Saldo am Todestag, sobald die Auskunft sie gibt. Ohne Auskunft bleibt die Zeile offen. Dies ist keine Rechtsberatung. Saldo und Vertragsname bestätigt das Wasserwerk oder die Stelle, die den Anschluss verwaltet. Geht es um einen gemeindlichen Anschluss, bestätigt die Gemeinde diese Angaben. Ob der Betrag eine Schuld oder eine Forderung des Nachlasses ist, bestätigt der Notar, wenn Auskunft und Teilung das nicht selbst zeigen.