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Wohnung · 2026-04-01 · 6 Minuten

Erfpacht und Canon bleiben zwei Zeilen

Erfpacht gehört in die Akte auf zwei Zeilen, nicht auf eine. Die eine Zeile ist das Recht: eine Erfpacht kann ein Aktivposten des Nachlasses sein, mit einer Quelle für den Wert. Die andere Zeile ist der Canon: der läuft nach dem Tod weiter und ist eine Last, kein Detail am Rand. Setzen Sie noch keinen Wert und noch keine Ablösesumme. Ein Betrag ohne Auskunft des Grundeigentümers ist eine Vermutung. Fragen Sie den Grundeigentümer, was das Recht ist, welches Grundstück es betrifft und welcher Canon am Todestag offenstand oder geschuldet war. Bewahren Sie diese Auskunft bei beiden Zeilen, damit Aktivposten und Last nicht ineinander gelesen werden.

Der Canon hört nicht auf, weil der Erfpächter verstorben ist. Er bleibt eine periodische Last nach den Bedingungen des Rechts. Dieser Text erklärt diese Bedingungen nicht und füllt keinen Betrag aus. Schreiben Sie den Namen des Grundeigentümers, das Kennzeichen des Rechts, wenn das Papier es nennt, und das Datum der letzten Rechnung. Steht am Todestag ein Rückstand, ist das eine Schuld mit dieser Auskunft als Quelle. Eine Erinnerung der Familie an einen Jahresbetrag ist diese Quelle nicht. Steht eine Vorauszahlung, notieren Sie nur, was die Auskunft selbst nennt. Verteilen Sie einen Canon nicht selbst auf Monate und erfinden Sie keine Ablösung. Bis der Brief da ist, bleiben Wert und Last beide offen.

Fragen Sie den Grundeigentümer, bevor Sie das Recht bewerten. Die Frage ist einfach: Welches Recht steht auf diesem Grundstück, läuft der Canon weiter, und gibt es am Todestag einen offenen Betrag. Fragen Sie nicht nach einer selbst erdachten Ablösesumme und senden Sie kein Angebot. Nennt der Grundeigentümer von sich aus eine Ablösung, bewahren Sie diesen Brief als Quelle und übernehmen Sie den Betrag nicht so, als hätte der Nachlass schon entschieden. Der Wert des Rechts und die Last des Canons bleiben zwei Zeilen, auch wenn ein Brief beide nennt. Ervazo bewahrt den Brief und die Antwort. Es versendet sie nicht. Setzen Sie eine Aufgabe auf den Namen der Person, die den Grundeigentümer schreibt, mit dem Datum, an dem die Frage hinaus muss.

Zwei Zeilen, ein Recht und ein Canon, genügen, damit die Akte nicht schief läuft. Die eine kann ein Aktivposten sein, sobald eine Quelle den Wert trägt. Die andere ist eine Last, solange der Canon läuft. Keine von beiden darf mit einem runden Betrag gefüllt werden, damit die Liste vollständig wirkt. Ein leerer Wert ist besser als eine Ablösesumme, die niemand bestätigt hat. Dies ist keine Rechtsberatung. Was das Recht beinhaltet und welcher Canon geschuldet ist, bestätigt der Grundeigentümer auf Papier. Wie dieses Recht im Nachlass sitzt, bestätigt der Notar anhand der Urkunde.