Lebensdossier · 2026-05-22 · 6 Minuten
Eine Vertrauensperson, die mitliest
Zu Lebzeiten können Sie eine Vertrauensperson mitlesen lassen. Diese Person sieht, was Sie einschalten, nicht das ganze Archiv, nur weil der Name irgendwo steht. Teilen ist ein Schalter. Sie schalten ihn für dieses Dossier ein, und Sie können ihn wieder ausschalten. Eine Vertrauensperson, die mitliest, hilft, wenn Sie selbst eine Zeit lang nicht ordnen können: den Hausarzt finden, die Police zeigen, den Bestattungswunsch durchgehen. Die Rolle ist Hilfe zu Lebzeiten. Sie ist keine Vollmacht zu erben und keine Ernennung zum Testamentsvollstrecker. Diese Ernennungen, wenn Sie sie wollen, gehören in eine Urkunde, nicht in ein Häkchen der Software.
Nach dem Tod wird dieser Zugang nicht von selbst zum Zugang zum ganzen Nachlass. Das Lebensdossier wird eine Akte des Nachlasses, mit Erben, Schulden und Beträgen. Was jemand zu Lebzeiten sehen durfte, ist nicht das Maß für das, was danach sichtbar ist. Sie schalten Teilen aus und, wenn es sein muss, je Ebene wieder ein. Zeitstrahl, Nachlass, Beträge und Briefe stehen voneinander getrennt. Eine Vertrauensperson, die kein Erbe ist, erhält die Beträge nicht über das alte Häkchen. Laden Sie diese Person nur erneut ein, wenn es einen Grund gibt, und dann nur für die Ebene, die Sie bewusst einschalten.
In der Akte stehen Name und Telefonnummer der Vertrauensperson. Mehr ist für die Rolle zu Lebzeiten nicht nötig. Schreiben Sie dazu, was diese Person darf: mitlesen, die Anrufliste nutzen, den Fundort der Papiere kennen. Schreiben Sie nicht dazu, dass diese Person den Nachlass abwickelt, es sei denn, ein Testament macht diese Person wirklich zum Testamentsvollstrecker. Vermischen Sie diese Rollen nicht im Namen eines Feldes. Ein Feld, das Vertrauensperson heißt, heißt nach dem Tod weiter so. Der Testamentsvollstrecker, wenn es einen gibt, erhält einen eigenen Platz in der Akte in dem Moment, in dem diese Rolle besteht, nicht früher.
Wechseln Sie den Schalter bewusst. Vor einem Aufenthalt können Sie Teilen einschalten. Danach schalten Sie es wieder aus, wenn der Grund vorbei ist. Nach dem Tod schalten Sie es an dem Tag aus, an dem das Dossier ein Nachlass wird, und sehen danach je Person, was das Portal zeigen darf. Ein Mitarbeiter der Kanzlei sieht den Arbeitsplatz. Das ist ein anderer Zugang als die Vertrauensperson. Lassen Sie diese Zugänge nicht ineinanderlaufen, weil es an einem vollen Tag praktisch scheint. Praktisch ist, wie ein Betrag auf dem falschen Bildschirm landet. Aus, und danach gezielt an, ist die sicherere Reihenfolge.
Eine Vertrauensperson liest zu Lebzeiten, was Sie einschalten, und nichts weiter. Dieser Zugang wird nach dem Tod nicht von selbst der ganze Nachlass. Sie schalten Teilen aus und wieder ein, je Ebene. Zeitstrahl, Nachlass, Beträge und Briefe bleiben getrennt. Dieser Text macht aus der Vertrauensperson keinen Testamentsvollstrecker und keinen Erben. Dies ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Ob jemand befugt ist, nach dem Tod zu handeln, steht in einer Urkunde oder im Gesetz, nicht in einem Schalter, der zu Lebzeiten an war. Der Notar oder ein Berater liest diese Befugnis, dieser Bildschirm nicht.