Bank · 2026-08-16 · 6 Minuten
Eine Risikolebensversicherung folgt dem Begünstigten
Eine Risikolebensversicherung (overlijdensrisicoverzekering) bekommt eine eigene Zeile im Nachlassverzeichnis, getrennt von der Hypothek und getrennt von den Bankkonten. Sie notieren den Versicherer, die Policennummer und den Namen, wie er auf der Police steht. Den Betrag lassen Sie leer, bis der Versicherer schreibt, welcher Betrag ausgezahlt wird und an wen. Den Status setzen Sie auf angefragt, mit dem Datum Ihres Briefes. Eine Police in der Schublade ist ein Hinweis, dass ein Versicherungsschutz bestehen kann. Sie ist noch keine Auszahlung. Sie tragen also nicht das versicherte Kapital der Police ein, als wäre es am Todestag von selbst im Nachlass frei geworden.
Die Auszahlung folgt der Begünstigung auf der Police. Diese Klausel kann den Kreditgeber bezeichnen, einen Partner, ein Kind oder jemand anderen. Dadurch kann das Geld die Hypothek senken oder außerhalb des Nachlasses gelangen. Welche der beiden Möglichkeiten es ist, entscheiden Sie nicht am Küchentisch. Sie fragen den Versicherer schriftlich: wer ist begünstigt, welcher Betrag wird ausgezahlt, und wird dieser Betrag mit einem Darlehen verrechnet. Bis dieses Schreiben da ist, behalten Wohnung und Hypothek ihre eigenen Zahlen. Sie buchen keine Tilgung, die noch nicht stattgefunden hat. Eine erwartete Auszahlung ist eine Aufgabe, keine Schuld, die Sie schon niedriger ansetzen.
Kommt die Antwort, arbeiten Sie die Policenzeile nach: Betrag, Begünstigter, Datum des Briefes, Quelle verknüpft, Status nicht länger angefragt. Nur wenn der Brief sagt, dass ein Darlehen getilgt wird, buchen Sie diese Tilgung auf der Schuldzeile, mit derselben Unterlage als Quelle. Kommt das Geld auf ein Konto des Nachlasses, gehört diese Gutschrift in den Verlauf dieses Kontos als Wert jetzt, und nicht noch einmal als zusätzliches Aktivum neben der Police. So zählen Sie die Auszahlung einmal. Geht sie an jemanden außerhalb des Nachlasses, bleibt die Police eine gesonderte Notiz. Der Betrag verschwindet nicht stillschweigend im Haus.
Zwei Zeitpunkte bleiben auch hier auseinander. Den Wert am Todestag lassen Sie offen, bis ein Notar die Auszahlung eingeordnet hat. Der Wert jetzt ist, was danach tatsächlich geschah: getilgt, ausgezahlt oder noch unterwegs, stets mit der Unterlage des Versicherers als Quelle. Bis zu dieser Einordnung bleibt die Police eine eigene Zeile, auch wenn der Betrag schon bekannt ist. Sie setzen in die Notiz, dass der Brief da ist und die Einordnung noch offensteht. Sie erheben einen Brief des Versicherers nicht selbst zu einer Teilung unter Erben.
Diese Zeile ist keine Bewertung und keine Steuerberatung. Ervazo zahlt nichts aus und entscheidet nicht, ob das Kapital zum Nachlass gehört. Die Quelle des Betrags ist der Versicherer, in einer schriftlichen Antwort auf Ihre Frage. Solange diese Antwort fehlt, bleibt der Status angefragt und das Feld leer. Ob die Auszahlung später eine Rolle in der Erbschaftsteuererklärung spielt, leitet die Nachlasszeile nicht ab. Dafür ist die Belastingdienst die Quelle der steuerlichen Behandlung, neben dem Brief des Versicherers als Quelle der Zahl.