Steuer · 2026-07-31 · 6 Minuten
Eine Papierschenkung in der Akte
Eine Papierschenkung (schenking op papier) ist zuerst eine Erzählung. Der Verstorbene hat einmal einen Betrag zugesagt, ohne dass das Geld sofort das Konto wechselte. Daneben ist sie oft eine Schuld des Verstorbenen, aber nur, wenn es ein echtes Schuldanerkenntnis (schuldigerkenning) gab. Eine Erzählung am Tisch ist dieses Anerkenntnis nicht. Fordern Sie deshalb die notarielle Urkunde an, bevor Sie einen Betrag in den Nachlass setzen. In der Urkunde steht, wer geschenkt hat, wer empfangen hat und welcher Betrag anerkannt wurde. Ohne Urkunde bleibt es eine Mitteilung der Familie. Notieren Sie dann, dass die Frage offen ist, und setzen Sie noch keine Schuld und noch keine Schenkung als feststehenden Betrag.
Steht das Schuldanerkenntnis (schuldigerkenning) in der Urkunde, kann der Betrag als Schuld in den Nachlass gehören. Der Nachlass wird dann niedriger, und die Teilung verschiebt sich mit. Ist das Anerkenntnis nicht echt, oder gibt es die Urkunde nicht, darf der Betrag nicht als Schuld abgezogen werden. Diese Wahl treffen Sie nicht, indem Sie den Betrag nehmen, an den ein Kind sich erinnert. Legen Sie die Urkunde zur Zeile, mit dem Datum der Urkunde und dem Namen des Notars. Der offene Betrag am Sterbedatum kann vom Betrag in der Urkunde abweichen, wenn getilgt wurde. Fragen Sie diese Tilgung nach.
Dieselbe Schenkung kann auch für den Pflichtteil (legitieme portie) mitzählen. Der Pflichtteil (legitieme portie) sieht nicht nur auf das, was am Sterbedatum im Nachlass war. Bestimmte Schenkungen kommen zur Masse hinzu. Eine Papierschenkung (schenking op papier) kann den Nachlass berühren, wenn das Anerkenntnis echt ist, und sie kann den Pflichtteil (legitieme portie) berühren. Dieser Text rechnet keines von beiden aus. Es gibt keine vollständige Berechnung und kein Ergebnis in Euro. Setzen Sie eine Aufgabe, die Urkunde anzufordern, und sehen Sie erst danach, ob die Zeile eine Schuld ist, eine Schenkung oder beides. Bis die Urkunde da ist, bleibt diese Aufgabe offen.
In der Akte halten Sie die Schenkung und die Schuld auseinander, auch wenn es um dieselbe Urkunde geht. Die Schenkung hat einen Begünstigten und einen Betrag. Die Schuld hat einen Gläubiger und einen offenen Betrag am Sterbedatum. Vermischen Sie diese Zeilen nicht, denn dann verschwindet der Unterschied in der Teilung und in der Indikation. Ervazo zählt eine Schuld im Nachlass mit, wenn Sie sie als Schuld festhalten, und eine Schenkung dort mit, wo die Akte Schenkungen für den Pflichtteil (legitieme portie) verwendet. Das ist eine Rechenhilfe, kein Urteil, ob die Urkunde standhält. Die Indikation der Erbschaftsteuer von 2026 ist ebenso wenig ein Urteil über den Abzug dieser Schuld.
Fordern Sie bei einer Papierschenkung (schenking op papier) die notarielle Urkunde an. Nur ein echtes Schuldanerkenntnis (schuldigerkenning) macht daraus eine Schuld des Verstorbenen. Dieselbe Urkunde kann daneben für den Pflichtteil (legitieme portie) von Bedeutung sein. Dieser Text gibt keine vollständige Berechnung von Nachlass oder Pflichtteil und keine Zinsen auf die Schuld. Die Zahlen der Erbschaftsteuer von 2026 kommen erst zum Zuge, wenn feststeht, was wirklich in den Nachlass gehört. Dies ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Ob die Urkunde eine Schuld ist und ob die Schenkung den Pflichtteil (legitieme portie) berührt, legt der Notar oder ein Berater neben die Urkunde.