Nachlass · 2025-12-17 · 6 Minuten
Eine Mitgliedschaft endet nur nach den Regeln
Eine Mitgliedschaft in einem Verein, einem Club oder einer Gesellschaft endet nicht von selbst am Todestag und geht ebenso wenig von selbst auf einen Erben über. Das geschieht nur nach den Regeln dieses Vereins. In der Akte notieren Sie den Namen des Vereins und dass die Regeln noch gelesen werden müssen. Fragen Sie das Sekretariat, ob die Mitgliedschaft endet, ob sie übertragen werden kann und ob am Todestag ein Beitrag offensteht. Ein schon gezahlter Beitrag ist kein Aktivposten des Nachlasses. Er ist keine Forderung, weil das Jahr noch nicht um ist, es sei denn, der Verein schreibt selbst, dass etwas zurückgezahlt wird. Bis dieser Brief da ist, setzen Sie keine Erstattung auf die Aktivseite.
Die Regeln lesen Sie, oder Sie fragen den Verein, welche Bestimmung er anwendet. Zitieren Sie diese Bestimmung nicht aus dem Kopf und nicht aus einem anderen Club. Ein Beitrag, der am Todestag offenstand, kann eine Schuld sein, wenn der Verein diesen Betrag nennt. Einen Beitrag, der danach fällig wird, halten Sie getrennt, mit dem Zeitraum. Ein Depot, ein Schließfach oder einen Schlüssel des Clubs notieren Sie als eine Sache, die zurück muss, nicht als Vermögen. Den Wert davon erfinden Sie nicht. Fragen Sie, was zurück muss und an wen. Die Person, die den Club kündigen oder übertragen darf, folgt aus den Regeln und daraus, wer im Nachlass befugt ist. Dieser Text weist diese Person nicht zu.
Schreiben Sie dem Verein mit dem Todestag, dem Namen des Mitglieds und den drei Fragen: Ende, Übertragung, offener Beitrag. Verlangen Sie keine Erstattung als Anspruch. Fragen Sie, ob die Regeln eine Erstattung kennen, und warten Sie die Antwort ab. Ervazo bewahrt den Brief und die Antwort. Es versendet sie nicht. Setzen Sie die Mitgliedschaft nicht bei den Nachlassposten mit einem Betrag. Setzen Sie sie bei den Aufgaben oder bei einer kurzen Zeile ohne Wert, bis der Verein etwas schreibt, das wohl ein Betrag ist. Ein Jahresbeitrag, der schon gezahlt ist, bleibt außerhalb der Aktiva. Ein offener Betrag kommt erst zu den Schulden, wenn die Auskunft ihn nennt und der Zeitraum bis zum Todestag stimmt.
Die Mitgliedschaft endet oder geht über nur, wenn die Regeln des Vereins das sagen. Gezahlter Beitrag ist kein Besitz. Ein offener Betrag ist nur eine Schuld mit einer Quelle. Ein runder Betrag, damit der Posten nicht leer bleibt, gehört nicht darauf. Fragen Sie den Verein und bewahren Sie die Antwort bei der Zeile. Dies ist keine Rechtsberatung. Ob die Mitgliedschaft endet oder übertragen werden kann und ob ein Beitrag offensteht, bestätigt der Verein. Wer im Nachlass einen solchen Brief senden darf, bestätigt der Notar, wenn die Befugnis sich nicht schon aus der Urkunde ergibt.