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Erbrecht · 2026-05-21 · 6 Minuten

Eine Auflage (last) im Testament

Eine Auflage (last) ist ein Auftrag. Das Testament trägt jemandem auf, etwas zu tun oder etwas zu unterlassen. Das ist kein Erbteil. Ein Erbteil ist ein Bruch des Nachlasses. Ein Vermächtnis ist ein bestimmtes Gut oder ein bestimmter Betrag. Die Auflage ist die dritte Figur: eine Aufgabe. In der Akte gehört sie zu den Aufgaben oder zu einem Posten, nicht zu den Erben als eine zusätzliche Person mit einem Bruch. Wer die Auflage ausführen muss, wird allein dadurch nicht Erbe.

Ein deutliches Beispiel ist, ein Grab zu unterhalten. Der Auftrag nennt dann das Grab und die Unterhaltung. In der Akte wird das eine Aufgabe, mit der Urkunde als Quelle und mit der Person, die die Urkunde bezeichnet. Die Veranschlagung dieser Unterhaltung gehört als Posten oder als Aufgabe in die Akte, nicht als Erbe. Es kommt kein Beteiligter, der Grab heißt. Es kommt kein Bruch für die Unterhaltung. Ein Betrag kommt nur hinzu, wenn ein Schriftstück diesen Betrag nennt. Eine erfundene jährliche Summe gehört nicht dazu.

Die Auflage bleibt stehen, auch wenn noch keine Rechnung vorliegt. Die Aufgabe kann offen sein, mit der Frage, was die Unterhaltung kostet und wer die Rechnung schickt. Diese Frage genügt. Ein leerer Posten mit dem Namen Unterhalt Grab sagt mehr als ein runder Betrag ohne Quelle. Kommt später eine Rechnung, ist diese Rechnung die Quelle des Betrags und der Zahlung, wenn die Zahlung stattgefunden hat. Das Programm bezahlt die Rechnung nicht und schließt keinen Vertrag für das Grab.

Andere Aufträge funktionieren genauso. Eine Auflage, etwas zu tun, das die Urkunde nennt, wird eine Aufgabe mit Quelle. Die Akte kopiert keine Standardauflagen, die nicht in diesem Testament stehen. Die Person, die handeln muss, steht bei der Aufgabe. Ist diese Person auch Erbe, bleiben der Bruch und die Aufgabe zwei Regeln. Ist diese Person das nicht, kommt kein Erbteil hinzu, um der Auflage einen Platz zu geben. Der Auftrag bleibt lesbar, ohne jemanden zum Erben zu machen.

Ervazo macht aus einer Auflage (last) keinen Erben und rechnet nicht als Beratung. Es errichtet keine Urkunde und leistet keine Zahlung. Die Veranschlagung bleibt ein Posten oder eine Aufgabe. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Notar, der Richter oder die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) entscheidet über den konkreten Fall. Der Auftrag bleibt ein Auftrag in der Akte, mit einem Posten oder einer Aufgabe für die Veranschlagung, bis ein Schriftstück etwas anderes festhält.