Steuer · 2026-08-07 · 6 Minuten
Eine ANBI im Nachlass
Eine Zuwendung (making) an eine ANBI gehört auf eine eigene Zeile im Nachlass. Sie ist kein Restposten bei den anderen Erben und kein loser Wunsch in einer Notiz. Auf dieser Zeile stehen der Name der Einrichtung und der Betrag. Ohne Namen ist nicht nachzuvollziehen, welche Einrichtung gemeint ist. Ohne Betrag ist nicht nachzuvollziehen, was aus dem Nachlass geht. Der satzungsmäßige Name kann vom gebräuchlichen Namen auf einem Faltblatt abweichen. Verwenden Sie den Namen, wie er auf dem Bescheid oder auf der Website der Einrichtung steht, und bewahren Sie die Quelle bei der Zeile.
Ein Erwerb durch eine qualifizierende ANBI wird anders behandelt als ein Erwerb durch ein Familienmitglied oder einen anderen Erben. Dieser Text arbeitet diese Behandlung nicht als allgemeinen Freibetrag aus. Der Belastingdienst prüft, ob die Einrichtung den Status hat. Ein Faltblatt, ein guter Zweck in der Umgangssprache oder ein Name, der nach einer ANBI aussieht, ist diese Prüfung nicht. Notieren Sie in der Akte, dass der Status noch offen ist, bis diese Prüfung erfolgt ist. Wählen Sie nicht nach Gefühl eine Gruppe in der Hoffnung, der Bildschirm habe die Zuwendung (making) damit erledigt. Die Indikation ist kein Beschluss des Belastingdienstes über den Status.
Der Betrag der Zuwendung (making) muss denselben Stichtag haben wie der übrige Nachlass, nämlich das Sterbedatum. Eine Zusage zu Lebzeiten ist nicht von selbst ein Erwerb aus dem Nachlass. Sehen Sie im Testament oder in der Urkunde nach, welcher Betrag oder welcher Gegenstand zugewendet wurde. Ist es ein Teil des Nachlasses, rechnen Sie das nicht aus, bevor der Nachlass auf das Sterbedatum feststeht. Setzen Sie bis dahin den Text der Zuwendung (making) bei der Zeile, keinen abgerundeten Betrag. Die Quelle ist das Testament oder der Brief der Einrichtung, nicht allein eine Erinnerung der Familie.
In Ervazo steht eine ANBI bei den Beteiligten erst, wenn Sie diese Gruppe selbst wählen. Diese Wahl ist eine administrative Markierung, keine Anerkennung durch den Belastingdienst. Der Bildschirm bleibt eine Indikation mit den Tabellen von 2026, keine Erklärung. Die Zuwendung (making) bleibt als eigene Zeile sichtbar, mit Name und Betrag, auch wenn sich der Rest der Teilung noch bewegt. Interner Zweifel über den Status gehört in eine Notiz, die nicht ins Portal der Erben geht. Die Erben dürfen wissen, dass es eine Zuwendung (making) gibt, sobald der Betrag eine Quelle hat. Bis diese Quelle da ist, veröffentlichen Sie den Betrag nicht, als stünde er fest.
Eine Zuwendung (making) an eine ANBI ist eine eigene Zeile mit dem Namen der Einrichtung und dem Betrag. Ob diese Einrichtung qualifiziert, prüft der Belastingdienst. Dieser Text nennt keinen Freibetrag in Euro für eine ANBI und keinen Tarif, den Sie selbst eintragen dürfen. Die niederländische Tabelle von 2026 für Partner, Kinder und andere wird nicht auf die ANBI geklebt, als stünde der Status schon fest. Dies ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Ob eine konkrete Einrichtung eine ANBI ist und ob die Zuwendung (making) so behandelt wird, prüfen Sie beim Belastingdienst oder bei einem Berater, der die Urkunde und den Status hat.