Testamentsvollstreckung · 2026-09-11 · 5 Minuten
Ein Portal für Erben, ohne die ganze Akte zu öffnen
Erben wollen wissen, wo die Sache steht. Das Büro will nicht, dass eine interne Notiz oder ein Entwurf mitgeht. Beides stößt zusammen, wenn Sie eine Akte als PDF oder gemeinsamen Ordner schicken.
Im Portal wählen Sie je Akte, was ein Eingeladener sieht: den Zeitstrahl, die Nachlassposten, die Beträge, und ob Briefe sichtbar sind. Ein ausgeschaltetes Häkchen heißt, dass diese Schicht nicht ins Portal kommt. Die Einladung selbst steht in der Korrespondenz. Eine E-Mail geht erst hinaus, wenn dieser Kanal angeschlossen ist.
Der Eingeladene meldet sich mit einem eigenen Konto an. Er sieht nur die Akten, für die Zugang besteht, und nur die Schichten, die Sie teilen. Ein Mitarbeiter, der als Kanzlei mitliest, sieht den Arbeitsplatz. Das ist eine andere Rolle als der Erbe.
Teilen Sie lieber zu wenig als zu viel, und schalten Sie eine Schicht erst ein, wenn die Zahlen stimmen. Ein Saldo, dem noch eine Schuld fehlt, ist im Portal härter als im Entwurf. Teilen können Sie auch wieder zurücknehmen.