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Digital · 2025-12-03 · 6 Minuten

Ein Haushaltskonto kündigen Sie nicht wegen des Namens

Streaming, ein Cloud-Fotoalbum und ein gemeinsames Postfach können noch vom Haushalt genutzt werden. Kündigen Sie sie nicht, weil der Name auf dem Abonnement verstorben ist. Zuerst machen Sie eine Liste: welcher Dienst, wer ihn noch nutzt und ob er allein dem Verstorbenen gehörte. Nur was nachweislich allein dem Verstorbenen gehörte und was niemand mehr braucht, kommt dafür in Betracht, gekündigt zu werden. Der Rest bleibt stehen, bis der Anbieter sagt, wie ein Name geändert werden kann, ohne die anderen abzuschalten. Passwörter kommen nicht in eine Notiz, die Erben lesen können. Notieren Sie, dass der Dienst besteht und wer das Passwort außerhalb der Akte verwahrt, wenn das schon so vereinbart ist.

Ein Haushaltsabonnement auf einen Namen ist kein Nachlassposten mit einem Wert. Die offene Rate am Todestag kann wohl eine Schuld sein, wenn die Auskunft diese Rate nennt. Fragen Sie diese Auskunft, ohne sich als der Verstorbene einzuloggen. Ein Konto des Verstorbenen zu öffnen, um Filme zu sehen oder Fotos zu retten, ist in diesem Text keine Aufgabe der Testamentsvollstreckung. Fotos, die der Haushalt noch braucht, regeln Sie auf dem Weg, den der Dienst für Hinterbliebene beschreibt, nicht mit einem geteilten Passwort. Schreiben Sie diesen Weg so ab, wie der Dienst ihn veröffentlicht, und erfinden Sie kein eigenes Recht, sich einzuloggen. Bewahren Sie die Korrespondenz bei der Zeile dieses Dienstes.

Die Liste nennt jeden Dienst getrennt. Eine Zeile, die alle Abonnements heißt, verschwindet, sobald Sie die Namen kennen. Je Dienst: Nutzer im Haushalt, ob nur des Verstorbenen oder nicht, und ob am Todestag eine Rate offensteht. Kündigen tun Sie erst, wenn diese dritte Spalte ja ist, und erst nach dem Weg des Dienstes. Ervazo bewahrt den Brief und die Antwort. Es versendet sie nicht und es speichert kein Passwort. Einen Code in einem offenen Feld für Erben nehmen Sie weg. Die Aufgabe bleibt, die Liste zu führen, nicht das Konto zu übernehmen. Dienste, die Sie nicht kennen, bleiben eine Frage an den Haushalt, keine angenommene Kündigung.

Was der Haushalt noch nutzt, bleibt auf der Liste. Sie kündigen es nicht nur, weil die Rechnung auf den Namen des Verstorbenen steht. Nur ein Dienst, der ausschließlich dem Verstorbenen gehörte, kommt für eine Kündigung in Betracht, und dann auf dem Weg, den der Dienst selbst angibt. Passwörter bleiben außerhalb der Akte. Dies ist keine Rechtsberatung. Ob ein Konto bleiben, geändert werden oder enden darf, bestätigt der Dienst. Ob eine offene Rate zu den Schulden gehört, folgt aus der Auskunft dieses Dienstes. Der Notar bestätigt kein Streaming-Konto. Wohl bestätigt der Notar, wenn das spielt, wer befugt ist, im Namen des Nachlasses einen solchen Dienst zu schreiben.