Digital · 2026-02-04 · 6 Minuten
Ein Familienabonnement nicht kündigen wegen des Namens
Ein Telefon- oder Internetabonnement auf den Namen des Verstorbenen kann noch von den Lebenden genutzt werden. Ein Familienabonnement ist dafür das deutliche Beispiel: Die Leitung oder das Paket dient dem Haushalt, nicht nur dem Namen auf der Rechnung. Kündigen Sie das Abonnement nicht, weil dieser Name verstorben ist. Zuerst notieren Sie, wer es noch nutzt, welche Adresse oder welche Nummer es betrifft und ob die Rechnung auf einen Namen steht. Die Nummer selbst muss nicht in eine Notiz, die alle Erben lesen können, wenn eine Beschreibung genügt. Der Anbieter steht in der Akte, mit der Frage, ob der Vertrag weiterlaufen darf. Kündigen ist ein späterer Schritt, nicht der erste.
Fragen Sie den Anbieter, auf wessen Namen der Vertrag steht und ob andere als Nutzer vermerkt sind. Fragen Sie das Saldo oder die offene Rate am Todestag, getrennt von Raten danach. Ein Gerät, das noch abbezahlt wird, ist eine andere Frage als die Leitung. Setzen Sie diese beiden nicht auf eine Zeile, wenn die Rechnung sie auseinanderhält. Nutzen Sie das Konto des Verstorbenen nicht, um die Rechnungen anzusehen. Ein Anbieter, der ein Login des Verstorbenen verlangt, bekommt es nicht. Sie melden den Tod und fragen einen Weg, der ohne dieses Login geht. Bewahren Sie die Antwort beim Abonnement. Ein Familienmitglied, das die Leitung noch braucht, ist eine Tatsache im Brief, kein neuer Vertragspartner, den Sie ernennen.
Machen Sie eine Liste dessen, was läuft: Festnetz-Internet, ein Mobilfunkpaket, eine zusätzliche Karte. Je Zeile der Anbieter und ob eine lebende Person es noch nutzt. Kündigen Sie nur, was nachweislich nur dem Verstorbenen gehörte und von niemandem mehr genutzt wird, und erst nachdem der Anbieter gesagt hat, dass die Kündigung die anderen nicht abschneidet. Bis zu dieser Bestätigung lassen Sie das Abonnement weiterlaufen. Ervazo bewahrt den Brief und die Antwort. Es versendet sie nicht. Setzen Sie kein Kündigungsdatum in die Akte, weil der Todestag zufällig bekannt ist. Der Todestag ist der Stichtag für eine offene Rate, nicht das Enddatum jedes Abonnements.
Ein Familienabonnement bleibt in Gebrauch, wenn die Lebenden es noch brauchen. Der Name auf der Rechnung ist kein Grund, die Leitung in derselben Woche stillzulegen. Notieren Sie den Anbieter, die Nutzung und die offene Rate am Todestag. Lassen Sie Passwörter und Login-Codes aus der Notiz für Erben. Dies ist keine Rechtsberatung. Ob der Vertrag weiterlaufen darf oder geändert werden muss, bestätigt der Anbieter. Ob eine offene Rate eine Schuld des Nachlasses ist, legen Sie neben diese Auskunft. Der Notar bestätigt diese Einordnung, wenn die Unterlagen mehr als eine Lesart zulassen.