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Erbrecht · 2026-04-16 · 6 Minuten

Ein Codicil von Hand

Ein Codicil nach Artikel 4:97 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek) ist nur gültig, wenn der Verfasser es vollständig mit der Hand geschrieben, datiert und selbst unterschrieben hat. Der Text ist also nicht getippt und nicht gedruckt. Eine Unterschrift unter einem ausgedruckten Blatt macht dieses Blatt nicht zum Codicil. Das Datum steht auf demselben Papier, damit später sichtbar ist, an welchem Tag der Verfasser schrieb. Die Unterschrift ist die des Verfassers. Eine Paraphe eines Mitbewohners oder eines Kindes tritt nicht an ihre Stelle. In die Akte gehört das Stück selbst oder eine lesbare Aufnahme, mit dem Datum, das darauf steht. Ervazo stellt das Codicil nicht auf. Es vermerkt, ob Handschrift, Datum und Unterschrift sichtbar sind.

Das Codicil kann bestimmte Kleidung, bestimmten Schmuck, den jemand persönlich trug, bestimmten Hausrat und bestimmte Bücher hinterlassen. Es geht um Stücke, die man bezeichnen kann, nicht um eine Gattung im Allgemeinen. Ein Satz, der einen Ring, einen Mantel oder einen Titel nennt, ist brauchbar. Ein Satz, der nur von Schmuck oder von Büchern spricht, ohne sie zu nennen, lässt offen, welcher Gegenstand gemeint ist. Im Nachlassverzeichnis bleibt das Gut ein eigener Posten, mit dem Namen der Person, der das Codicil es zuweist. Die Quelle ist das handgeschriebene Stück, nicht die Erinnerung an ein Gespräch. Steht der Name des Gutes nicht wörtlich auf dem Papier, bleibt die Zuteilung offen. Ervazo füllt keinen Gegenstand ein, den das Codicil nicht nennt.

Das Codicil kann auch sagen, dass die genannten Güter außerhalb einer ehelichen Gemeinschaft (huwelijksgemeenschap) bleiben. Das ist ein Satz über diese Sachen, nicht über das ganze Vermögen. Der Satz hat nur dann einen Sinn, wenn die Güter selbst bezeichnet sind. Eine Regel wie „meine Kinder teilen den Schmuck“ genügt nicht, weil die Stücke nicht spezifiziert sind. Schreiben Sie in die Akte die wörtliche Bezeichnung ab: welches Kleidungsstück, welcher Schmuck, welches Stück Hausrat, welches Buch, und an wen. Fügen Sie hinzu, ob das Codicil sagt, dass dieses Gut außerhalb der Gemeinschaft fällt. Fehlt dieser Satz, vermerken Sie, dass das Codicil dazu schweigt. Sie leiten diesen Ausschluss nicht daraus ab, dass es ein persönliches Schmuckstück war. Das Papier zeigt, was darauf steht, und was nicht darauf steht, bleibt ein offenes Feld.

Bewahren Sie das Codicil bei den Unterlagen des Nachlasses auf und vermerken Sie, wer das Papier in Händen hat. Eine Kopie in einer Mappe ist eine Gedächtnisstütze, kein Ersatz für die Frage, ob das Original noch besteht. Kommt später ein zweites handgeschriebenes Blatt hinzu, bleiben beide Daten sichtbar. Sie streichen das ältere Blatt nicht, weil das neuere vollständiger aussieht. Welches Blatt gilt, ist eine Frage für den Notar. Ervazo legt die Blätter nebeneinander und wählt nicht. Das Programm macht keine Urkunde und gibt kein Urteil über die Gültigkeit.