Nachlass · 2026-06-14 · 6 Minuten
Bargeld im Haus zählt im Nachlass mit
Geld, das Sie im Haus finden, ist ein Aktivum. Es gehört ins Nachlassverzeichnis, auch wenn es in einer Schublade, einem Umschlag oder einem Safe lag und nie auf einem Kontoauszug stand. Legen Sie eine Zeile an dem Tag an, an dem Sie zählen. Setzen Sie den Betrag, die Währung, den Ort, an dem Sie es fanden, und das Datum der Zählung. Zählen Sie vorzugsweise mit einer zweiten Person. Notieren Sie beide Namen. So ist später nachvollziehbar, wer welchen Betrag gesehen hat. Geht eine zweite Person nicht, schreiben Sie das auch: gezählt von einer Person, der Grund und das Datum. Sie lassen das Geld nicht weg, weil die Zählung unbequem wirkt.
Der Betrag der Zählung ist nicht von selbst der Wert am Morgen des Todestags. Zwischen Tod und Zähltag kann schon bezahlt worden sein, oder ein Umschlag kann verlegt worden sein. Fragen Sie das nach und notieren Sie die Antwort als Tatsache. Können Sie den Saldo am Todestag nicht mehr rekonstruieren, setzen Sie die Zählung als Wert jetzt, mit dem Zähltag, und lassen den Wert am Todestag leer. Eine Rekonstruktion, die Sie trotzdem machen, markieren Sie als Schätzung mit Namen und Datum. Sie erfinden keinen Anfangsbetrag, um den Todestag doch zu füllen. Leer mit einer Erläuterung ist brauchbarer als eine runde Zahl.
Schreiben Sie am selben Tag auf, wohin das Geld geht. Ob eine Einzahlung auf das bestehende Konto erlaubt ist, fragen Sie die Bank, denn ein Konto kann gesperrt sein. Bis diese Antwort da ist, notieren Sie, wo das Geld körperlich bleibt: ein Safe, der Notar oder ein neues Konto des Nachlasses, sobald es eines gibt. Geht es auf ein Konto, verknüpfen Sie die spätere Gutschrift mit dieser Bargeldzeile, damit Sie es nicht zweimal als Aktivum zählen. Eine Ausgabe aus dem Bargeld ist eine Zahlung, mit Datum und Rechnung. Das Bargeldaktivum sinkt um denselben Betrag. Ohne diese Gegenbuchung verschwindet Geld aus der Liste ohne Spur.
Ein Umschlag mit einem Namen darauf ist noch keine Schenkung und noch kein Vermächtnis. Den Betrag zählen Sie trotzdem, und Sie notieren den Text auf dem Umschlag als Tatsache, mit dem Datum der Zählung. Ob dieser Text ein letzter Wille ist, beurteilen Sie nicht in der Nachlasszeile. Das ist eine Frage für den Notar, mit dem Papier als Anlage. Bis zu dieser Einordnung bleibt das Geld ein Aktivum der Zählung. Sie nehmen es nicht fest aus dem Nachlass, weil die Familie dem Text folgen will. Diesen Wunsch notieren Sie als Kontext. Die Liste hält den Betrag sichtbar, mit dem Fundort, den Namen der Zählenden und dem Datum.
Bargeld zu zählen ist keine Bewertung und keine Steuerberatung. Ervazo trägt den Betrag nicht ein. Die Quelle ist die Zählung: Namen, Datum, Ort und wohin das Geld danach blieb. Die Bank ist die Quelle, sobald der Betrag auf einem Auszug gutgeschrieben ist. Was die Belastingdienst von diesem Geld hält, fragen Sie nicht diese Zeile, und Sie leiten es nicht aus dem Fund ab. Bis die Zählung auf Papier steht, besteht der Posten nicht nur in einem Gedächtnis. Ein leeres Feld ist besser als ein Betrag, den niemand gezählt hat.